Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines-Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich und setzen die Einkaufsbedingungen des Geschäftspartners außer Kraft. Weder unsere Unterlassung eines formellen Einspruchs gegen die Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners, welche dieser uns z. B. routinemäßig auf der Rückseite seiner Geschäftsformulare übermittelt hat, noch unsere im Anschluss an unseren unterlassenen Einspruch durchgeführte Lieferung an den Geschäftspartner stellen eine nachträglich Anerkennung der Einkaufsbedingungen des Geschäftspartners dar.

Die AGB bilden zusammen mit dem von uns bestätigten Auftrag des Kunden einschließlich der darin aufgeführten technischen Unterlagen den zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrag. Alle Änderungen zu diesem Vertrag werden nur nach beiderseitigem Einverständnis wirksam und bedürfen ausnahmslos der Schriftform.

§2 Angebot – Vertragsunterlagen

Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Geschäftskunden.

Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen und Informationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen vom Vertragspartner ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder Dritten in irgendeiner Weise zugänglich gemacht, noch an Dritte weitergegeben werden.

Kommt ein Vertrag unter vom Kunden zugesicherten Voraussetzungen zustande, ist dieser verpflichtet, für die Aufrechterhaltung dieser Voraussetzungen zu sorgen. Fallen Voraussetzungen ganz oder teilweise weg, so sind wir berechtigt, Ersatz für entstandenen (wirtschaftlichen) Schaden zu fordern oder den Vertrag so umzugestalten, als hätten die dem Vertragsschluss zugrunde gelegten Voraussetzungen auf den Vertrag keinen Einfluss gehabt.

Der Lieferschein geht dem Kunden mit der Ware oder bei Abschluss der ausgeführten Arbeiten zu, die Rechnung per Post, Fax oder E-mail. Lieferscheine und Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen – schuldhaft verzögerte Reklamationen können wir nicht berücksichtigen.

§3 Preise-Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten „ab Werk“ inklusive Porto und Verpackung.
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unsere Preise eingeschlossen. Sie wird in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Kaufpreis ist rein netto innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5,0% über dem jeweiligen Basiszinzsatz gem. §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Vertragspartner kein Zurückbehaltungsrecht zu.

§4 Lieferzeit

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die vorher abgeschlossene Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Wir können nicht für die Einhaltung von Terminvorgaben seitens des Kunden garantieren. Eine witterungsbedingte verspätete Auftragserledigung berechtigt den Kunden nicht zum teilweisen oder vollständigen Rücktritt vom Vertrag oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Leistung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung bei uns mindestens jedoch 1/2 v. H. des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Vertragspartner mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.

§5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten

Unsere Lieferungen erfolgen „ab Werk“.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen, ausgenommen hiervon sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken, die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Teillieferungen sind zulässig.

§6 Mängelgewährleistungen

Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass jener seinen nach §§377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zu Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Von den durch Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir, insofern sich die Beanstandung als berechtigt erweist, die Kosten des Ersatzstücks einschließlich Versand sowie die angemessenen Kosten des Ein- und Ausbaus, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung oder eine entsprechende Minderung zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB erfolgreich geltend macht.

§7 Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in §6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

Die Regelung gemäß (1) gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 ProdHaftG sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

§8 Eigentumsvorbehaltssicherung

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Soweit wir mit dem Kunden vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Kunden und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden, abzüglich angemessener Verwertungskosten, anzurechnen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich und sachgerecht zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, jene auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- oder Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit Dritte nicht in der Lage sind, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO ui erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschl. USt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, hat der Kunde uns die abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleich wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§9 Schadenersatz bei Patentverletzungen

Der Kunde verpflichtet sich, für von Dritten an uns gerichtete Schadenersatzforderungen aufzukommen, die sich aus Verstößen gegen das Patentrecht oder gegen das Warenzeichenschutzgesetz ergeben, falls derartige Verstöße direkt oder indirekt durch die Befolgung der Kundeinstruktionen durch uns verursacht werden.

§10 Konstruktive Veränderungen

Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit einer ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte liegt es in unserem ausschließlich eigenem Ermessen, ohne vorherige Ankündigung von dargestellten oder spezifizierten Details abweichen zu können, ohne dass dadurch für uns die Verpflichtung entstünde, diese Modifikationen an früher ausgelieferten Anlagen nachträglich und kostenlos vornehmen zu müssen.

§11 Anwendbares Recht – Gerichtsstand – Wirksamkeit

Auf die Rechtsverhältnisse zwischen uns und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsverbindungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gerichtsstand ist Dresden. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall eine Klausel, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Gleiches gilt sinngemäß für Lücken in diesen AGB

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.